von Philipp Gruber
•
3. Juni 2026
Der Onlinehandel mit günstigen Waren aus Drittstaaten – insbesondere aus China – boomt seit Jahren. Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress ermöglichen Konsumentinnen und Konsumenten den Einkauf von Produkten zu sehr niedrigen Preisen. Nun reagiert die Europäische Union mit neuen Zollvorschriften auf die stark gestiegene Anzahl an Kleinsendungen. Auch österreichische Verbraucher und Unternehmen werden davon betroffen sein. Bisherige Regelung: Zollfreiheit bis € 150 Derzeit gilt innerhalb der EU eine Zollfreigrenze für Warensendungen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 150. Das bedeutet: Zwar fällt bereits jetzt regelmäßig Einfuhrumsatzsteuer an, Zollgebühren mussten bei kleinen Paketen jedoch häufig nicht entrichtet werden. Die EU sieht darin zunehmend ein Wettbewerbsproblem für europäische Händler und Produzenten. Zudem kritisieren Behörden, dass viele Billigimporte nur unzureichend kontrolliert werden und teilweise nicht den europäischen Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Neue Zollabgabe ab 1. Juli 2026 Der Rat der Europäischen Union hat daher beschlossen, ab 1. Juli 2026 neue Zollvorschriften für sogenannte „Billigpakete“ einzuführen. Künftig wird auf kleine Sendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter € 150 eine pauschale Zollabgabe von € 3 pro Warenkategorie eingehoben. Die Maßnahme ist zunächst bis 1. Juli 2028 befristet und soll als Übergangslösung dienen, bis die neue EU-Zolldatenplattform vollständig einsatzbereit ist. Was bedeutet „pro Warenkategorie“? Besonders relevant ist, dass die neue Abgabe nicht zwingend nur einmal pro Paket anfällt. Entscheidend ist vielmehr, wie viele unterschiedliche Warenkategorien in einer Sendung enthalten sind. Beispiel: Enthält ein Paket ausschließlich Kleidung, fällt grundsätzlich einmal die Zollabgabe an. Werden jedoch Kleidung und Elektronik gemeinsam versendet, können bereits zwei Zollabgaben verrechnet werden. Dadurch könnten gemischte Bestellungen künftig deutlich teurer werden. Langfristige EU-Zollreform geplant Die neuen Regelungen sind Teil einer umfassenden Reform des EU-Zollsystems. Langfristig soll die bisherige Zollfreigrenze von € 150 vollständig abgeschafft werden. Künftig sollen grundsätzlich alle Importe in die EU zollpflichtig sein – unabhängig vom Warenwert. Parallel dazu arbeitet die EU an einer digitalen Zollplattform, über die Einfuhren effizienter kontrolliert und abgewickelt werden sollen. Auswirkungen auf österreichische Unternehmen und Konsumenten Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet die Neuregelung voraussichtlich höhere Kosten bei Bestellungen aus Drittstaaten. Besonders betroffen dürften günstige Direktimporte aus China sein. Österreichische Handelsunternehmen könnten hingegen von faireren Wettbewerbsbedingungen profitieren. Europäische Anbieter unterliegen bereits heute strengen Steuer-, Umwelt- und Produktsicherheitsvorschriften, während viele Direktimporteure aus Drittstaaten bisher Kostenvorteile nutzen konnten. Fazit Mit den neuen Zollvorschriften verschärft die EU ihre Maßnahmen gegen Billigimporte aus Drittstaaten deutlich. Ab Juli 2026 werden kleine Pakete aus Nicht-EU-Ländern nicht mehr weitgehend zollfrei bleiben. Die Änderungen sollen einerseits den europäischen Handel stärken und andererseits für mehr Kontrolle und gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Unternehmen, die regelmäßig Waren aus Drittstaaten importieren oder im E-Commerce tätig sind, sollten die weitere Entwicklung der EU-Zollreform aufmerksam verfolgen und ihre Liefer- sowie Preisstrukturen rechtzeitig überprüfen. Quelle: Council gives final green light to new customs duty rules for small parcels - Consilium